Es ist wieder soweit

Im Juni und Juli ist es wieder soweit: Wir versenden unsere Beitragsbescheide. Für die Abbucher bedeutet dies, dass die Konten mit der bei Ihnen veranlagten Summe nach Fälligkeit belastet werden. Für alle übrigen gilt: Bitte überweisen Sie! 

Darum geht´s

Jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte, der ein Grundstück im Verbandsgebiet des Leda-Jümme-Verbandes besitzt, ist zwangsläufig Mitglied. Das Verbandsgebiet umfasst alle im Schutz der Deiche gelegenen Grundstücke. Zum geschützten Gebiet gehören auch die Bodenerhebungen innerhalb dieses Gebietes. Es handelt sich um eine so genannte dingliche Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet nur, wenn das Grundstück verkauft oder vererbt wird. Sie geht dann automatisch auf den Rechtsnachfolger über.

Zur Erfüllung der Aufgaben des Leda-Jümme-Verbandes müssen entsprechend § 28 des Wasserverbandsgesetzes Beiträge von den Verbandsmitgliedern gehoben werden. Verbandsbeiträge sind öffentliche Abgaben. Die Beitragspflicht der Verbandsmitglieder ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken, mit denen die Verbandsmitglieder an dem Verband beteiligt sind.

Für die Beitragslast gilt das Vorteilsprinzip. Dementsprechend verteilt sich die Höhe des Beitrages auf die Mitglieder im Verhältnis der Einheitswerte bzw. Ersatzwerte der zum Verband gehörenden beitragspflichtigen Grundstücke, multipliziert mit einem Hebesatz. Dieser beträgt zur Zeit 0,65 Promille.

Muss ich Beitrag zahlen, auch wenn ich mein Grundstück verkauft habe?

Veranlagungsgrundlage sind die von der Finanzverwaltung übermittelten Einheitswerte nach dem Stand vom 01.01. des Beitragsjahres. Eigentumsveränderungen, die während des Beitragsjahres eintreten, können aus diesem Grunde nicht berücksichtigt werden. Die Beitragsteilung ist in diesen Fällen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber zu regeln.

Wofür werden die Mitgliedsbeiträge verwendet?

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Unterhaltung der Deiche und Anlagen finanziert. Dies ist zwingend erforderlich, um die Grundstücke im Verbandsgebiet vor Hochwasser zu schützen. Der Verband erwirtschaftet hierbei keinen Gewinn. Der Beitrag kommt durch die Maßnahmen direkt der Allgemeinheit zu Gute.

Was ist der Grundbeitrag?

Der Grundbeitrag deckt einen Teil der Verbandseinnahmen und wird zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes, der für die Führung des Mitgliederverzeichnisses, des Beitragsbuches und für die Hebung erforderlich ist, erhoben. Die Höhe des Grundbeitrages wird vom Verbandsausschuss festgesetzt.

Was ist der Einheitswert?

Einheitswerte werden von der Finanzverwaltung für Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Grundstücke und für Betriebsgrundstücke festgestellt. Bei der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen über die jeweiligen Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte wurde versucht zu erreichen, dass das Ergebnis dem tatsächlichen Wert möglichst nahekommt. Die von der Finanzverwaltung übermittelten Einheitswerte sind Grundlage für die Ermittlung des Beitragsverhältnisses.

Was ist der Faktor?

Einheitswerte land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sind im Verhältnis zu ihren Verkehrswerten erheblich niedriger als die Einheitswerte anderer Grundstücke zu deren Verkehrswerten. Der Faktor dient zur Modifizierung des Beitragsmaßstabes für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und ist derzeit mit 1,5 festgesetzt, d. h. für die Beitragsermittlung wird der 1,5-fache Einheitswert zu Grunde gelegt.

Mein Grundstück liegt nur teilweise im Verbandsgebiet, wie bemisst sich in diesem Fall der Beitrag?

Für diese Fälle erfolgt eine anteilige Wertermittlung.

Haftet der Leda-Jümme-Verband für Schäden durch Hochwasserereignisse?

Der Leda-Jümme-Verband haftet seinen Mitgliedern dafür, dass er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und alle notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an seinen Deichen ausführt. Dies bedeutet, dass die Mitglieder nur in den Fällen Schadensersatzansprüche gegen den Verband haben könnten, in denen dieser seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht, oder nur unzureichend nachgekommen ist.

Eine generelle Haftung für Schäden durch Wasserangriff, z. B. in Folge von Deichbrüchen aufgrund höherer Gewalt oder Fremdverschulden, obliegt dem Deichverband jedoch nicht. Schäden durch außergewöhnliche Hochwasser sind daher über die Mitgliedschaft beim Deichverband nicht abgedeckt. Hier ist das Mitglied aufgerufen, ggf. privat eine entsprechende Versicherung seines Grundstückes abzuschließen.

Ich zahle bereits einen Beitrag an die Sielacht bzw. an die Wasseracht. Muss ich den Beitrag an den Leda-Jümme-Verband auch zahlen?

Der Leda-Jümme-Verband ist ein Deichverband im Sinne des Niedersächsichen Deichgesetzes. Aufgabe des Leda-Jümme-Verbandes ist es, die Grundstücke seines Gebietes vor Hochwasser zu schützen, die erforderlichen Anlagen herzustellen und die Anlagen im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Demgegenüber sind die Siel- und Wasserachten als Unterhaltungsverbände insbesondere für den Wasserabfluss der Gewässer II. und III. Ordnung, und die damit verbundenen Unterhaltungsmaßnahmen zuständig. Deren Verbandsgebiet ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen und ist nicht deckungsgleich mit dem Gebiet des Leda-Jümme-Verbandes.

Für die Gebietsteile, die deckungsgleich in das Gebiet des Leda-Jümme-Verbandes und der Siel- und Wasserachten fallen, ergibt sich eine Mitgliedschaft der Grundstückseigentümer in beiden Verbänden. Wegen der unterschiedlichen Zweckbestimmungen und damit verbunden auch einer unterschiedlichen Verwendung der Beiträge, handelt es sich jedoch nicht um den Fall einer Doppelbelastung, sondern um einen Beitrag zu den Verbandsaufgaben, aus denen Sie selbst auch jeweils Vorteile ziehen.