Beitragsbescheide
Die Beitragsbescheide 2022 werden Anfang Juni verschickt
– Der Beitragssatz bleibt in diesem Jahr stabil
Der Hebesatz für den Beitrag beträgt 0,55 Promille des Einheitswertes.
Bei der Beitragspflicht gilt folgende Regelung: Veranlagungsgrundlage sind die von der Finanzverwaltung übermittelten Einheitswerte nach dem Stand vom 01.01. des Beitragsjahres. Eigentumsveränderungen, die während des Beitragsjahres eintreten, können aus diesem Grunde nicht berücksichtigt werden. Die Beitragsteilung ist in diesen Fällen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber zu regeln
Mit Ihrem Beitrag finanzieren Sie Ihren Hochwasserschutz, der nicht nur Ihr Grundstück und Ihr Eigentum schützt, sondern vor allem Leben von Menschen und Tieren bewahrt. Wir bitten daher um Verständnis für diese Beitragsanpassung.
Speziell zur Veranlagung der Beiträge werden oft gestellte Fragen auf dieser Internetseite unter Ihr Beitrag beantwortet.
Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter des Leda-Jümme-Verbandes gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass es im Zusammenhang mit der Aussendung der Bescheide in der Regel zu einer erhöhten Anzahl telefonischer Anfragen kommt, so dass die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihre Fragen schriftlich zu stellen, gerne auch per E-Mail.