Beitragsbescheide

Die Beitragsbescheide 2023 werden im Juni und Juli verschickt

 – Der Beitragssatz wurde angepasst und beträgt jetzt 0,65 Promille des Einheitswertes

Bei der Beitragspflicht gilt folgende Regelung:  Veranlagungsgrundlage sind die von der Finanzverwaltung übermittelten Einheitswerte nach dem Stand vom 01.01. des Beitragsjahres. Eigentumsveränderungen, die während des Beitragsjahres eintreten, können aus diesem Grunde nicht berücksichtigt werden. Die Beitragsteilung ist in diesen Fällen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber zu regeln.

Mit Ihrem Beitrag finanzieren Sie Ihren Hochwasserschutz, der nicht nur Ihr Grundstück und Ihr Eigentum schützt, sondern vor allem Leben von Menschen und Tieren bewahrt. Wir bitten daher um Verständnis für diese Beitragsanpassung.

Speziell zur Veranlagung der Beiträge werden oft gestellte Fragen auf dieser Internetseite unter Ihr Beitrag  beantwortet.

Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter des Leda-Jümme-Verbandes gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass es im Zusammenhang mit der Aussendung der Bescheide in der Regel zu einer erhöhten Anzahl telefonischer Anfragen kommt, so dass die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihre Fragen schriftlich zu stellen, gerne auch per E-Mail.