Die Beitragsbemessung erfolgt nach den Vorgaben des Niedersächsischen Deichgesetzes
auf Grundlage von Grundstücks- und Gebäudemerkmalen.
Für jedes Grundstück wird eine Bemessungszahl ermittelt. Berücksichtigt werden
insbesondere Grundstücksgröße, Art der Nutzung sowie vorhandene Gebäude und deren
Gesamtfläche.
Die erforderlichen Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen bereitgestellt.
Nachstehend stellen wir Ihnen die einzelnen Berechnungsschritte detailliert vor:
Die flurstücksbezogene Bemessungszahl entspricht dabei entweder der bodenbezogenen
Bemessungszahl oder, wenn sich auf dem Flurstück mindestens ein im Liegenschaftskataster
nachgewiesenes Gebäude befindet, der Summe aus der bodenbezogenen Bemessungszahl und
den gebäudebezogenen Bemessungszahlen für alle im Liegenschaftskataster nachgewiesenen
Gebäude auf dem Flurstück.
Grundlage der bodenbezogenen Bemessungszahl ist die im Liegenschaftskataster
nachgewiesene Fläche eines Flurstücks.
Grundlage der gebäudebezogenen Bemessungszahl sind die im Liegenschaftskataster
verzeichneten Gebäudeflächen sowie die im Liegenschaftskataster verzeichnete
Geschosszahl.
Sowohl die bodenbezogene Bemessungszahl als auch die gebäudebezogene Bemessungszahl
differenzieren weiter nach den Nutzungsarten, für die jeweils fünf Gruppen von
Nutzungsarten gebildet werden. Diese Gruppen werden unterschiedlich je nach Bedeutung
der Nutzungsart gewichtet. Die Zuordnung einer bestimmten Nutzung zu einer der
jeweiligen Gruppen wird durch die Anlage 2 des NDG bestimmt.
Nutzungsarten der bodenbezogenen Bemessungszahl:
Zur Ermittlung des Gewichtungsfaktors zur Berechnung der bodenbezogenen Bemessungszahl
werden folgende Typen von Flurstücken unterschieden:
-
FA = Land- und forstwirtschaftliche und vergleichbare Flächen,
Abbauflächen: Faktor 0,31
-
FB = Siedlungsflächen für Wohnen: Faktor 10
-
FC = Flächen für Gewerbe, Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen,
Versorgung, Lager und Vergleichbares: Faktor 3,5
-
FD = Flächen für Verkehr, Infrastruktur, Gemeinbedarfsflächen und
Vergleichbares: Faktor 0,68
-
FE = Flächen ohne primäre Nutzung, Gewässer: Faktor 0,078
Die bodenbezogene Bemessungszahl ergibt sich durch die Multiplikation der Fläche des
Flurstücks mit dem für das Flurstück geltenden Gewichtungsfaktor je nach Nutzungsart
des betroffenen Flurstücks.
Nutzungsarten der gebäudebezogenen Bemessungszahl:
Die gebäudebezogene Bemessungszahl ergibt sich wiederum durch die Multiplikation der
Gebäudegesamtfläche mit dem für das Gebäude geltenden Gewichtungsfaktor je nach
Gebäudetyp.
Für die Ermittlung des Gewichtungsfaktors zur Berechnung der gebäudebezogenen
Bemessungszahl werden folgende Gebäudetypen unterschieden:
-
GA = Gebäude für Wohnen und Vergleichbares: Faktor 170
-
GB = Gebäude für Dienstleistungen, Handel und Vergleichbares:
Faktor 110
-
GC = Gebäude für Dienstleistungen, Handel und Vergleichbares,
die als eingeschossig gelten: Faktor 110
-
GD = Gebäude für Industrie, Versorgung, Lager und Vergleichbares
(z. B. Garagen und Gewächshäuser): Faktor 58
-
GE = einfache Gebäude: Faktor 25
Die Gebäudegesamtfläche wird ermittelt, indem die im amtlichen Liegenschaftskataster
verzeichnete Grundfläche eines Gebäudes mit der Anzahl seiner Geschosse multipliziert
wird.
Die Anzahl der Geschosse wird vorab errechnet, indem die Höhe (Firsthöhe) des Gebäudes
durch 3 geteilt wird. Die dabei vor dem Komma stehende Zahl ergibt die Zahl der
Geschosse. Hat das Gebäude kein Flachdach, wird zur Berücksichtigung der geringeren
Nutzbarkeit unter Dachschrägen von der rechnerischen Anzahl der Stockwerke zudem
0,5 abgezogen. Unter 1 kann das Ergebnis dabei nicht sinken, das Gebäude hat also
mindestens ein Stockwerk.
Die Höhe des Gebäudes ergibt sich aus Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung
zu den 3D-Gebäudemodellen im Detaillierungsgrad LoD2, die aufgrund von Befliegungen
und Lasermessungen erstellt wurden.